22.02.2021 |
von Dipl.-Ing. Thomas Maximillian Weber
Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet
Neuerungen im MFA 2021
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Weiterbildung und Bodenproben bei ÖPUL-Maßnahmen
Infolge einer Prüfung Österreichs durch die Europäische Kommission ist im MFA 2021 bei der Teilnahme an den Maßnahmen
Betriebe, die diese Bestätigungen nicht uneingeschränkt abgeben können und das vorgesehene Feld nicht ankreuzen, haben die Möglichkeit, den Sachverhalt im eAMA unter www.eama.at im Register Eingaben → Andere Eingaben → Nachricht Allgemein → ÖPUL 2015 zu erläutern.
- Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung
- Biologische Wirtschaftsweise
- Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen
- Pilotprojekt Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien
- Vorbeugender Grundwasserschutz auf Grünlandflächen in Oberösterreich
- Vorbeugender Grundwasserschutz auf Grünlandflächen in Salzburg
Betriebe, die diese Bestätigungen nicht uneingeschränkt abgeben können und das vorgesehene Feld nicht ankreuzen, haben die Möglichkeit, den Sachverhalt im eAMA unter www.eama.at im Register Eingaben → Andere Eingaben → Nachricht Allgemein → ÖPUL 2015 zu erläutern.
Weitere neue Angabe-Felder im MFA 2021
Betriebe, welche an der Maßnahme Biologische Wirtschaftsweise teilnehmen, können die konventionelle Haltung von Rindern, Schafen und Ziegen angeben (Achtung: Nur für alle drei Tierarten gemeinsam und die Tiere gelten dann nicht mehr für die Berechnung des prämienrelevanten Tierbesatzes).
Betriebe, welche an der Maßnahme Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung teilnehmen, können einen Zuschlag für Biologische Wirtschaftsweise beantragen (Achtung: Gültiger Bio-Kontrollvertrag spätestens ab 1. Jänner 2021). Dies ist nur möglich, wenn der gesamte Betrieb einschließlich der Tierhaltung biologisch bewirtschaftet wird und bisher nicht an der Maßnahme “Biologische Wirtschaftsweise - Teilbetrieb“ teilgenommen wurde.
Betriebe, welche an der Maßnahme Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung teilnehmen, können einen Zuschlag für Biologische Wirtschaftsweise beantragen (Achtung: Gültiger Bio-Kontrollvertrag spätestens ab 1. Jänner 2021). Dies ist nur möglich, wenn der gesamte Betrieb einschließlich der Tierhaltung biologisch bewirtschaftet wird und bisher nicht an der Maßnahme “Biologische Wirtschaftsweise - Teilbetrieb“ teilgenommen wurde.
Mehrfachantrag 2021 - Tipps und Hinweise zur Vorbereitung der Antragstellung
Die Antragstellung für den Mehrfachantrag 2021 (MFA 2021) ist von 25. Februar 2021 bis 17. Mai 2021 möglich. Verspätete Anträge (bis 9. Juni 2021) haben eine Kürzung des Auszahlungsbetrages zur Folge. Anträge nach dem 9. Juni 2021 können für die Auszahlung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für die Antragstellung jedenfalls erforderlich ist eine gründliche einzelbetriebliche Vorbereitung. Die nachfolgende Aufstellung kann dabei als Unterstützung herangezogen werden.
Für die Antragstellung jedenfalls erforderlich ist eine gründliche einzelbetriebliche Vorbereitung. Die nachfolgende Aufstellung kann dabei als Unterstützung herangezogen werden.
Das ist beim MFA zu berücksichtigen
Was ist zu tun? | ||
1 | Aktueller Bewirtschafter korrekt oder Bewirtschafterwechsel (BWW) erforderlich (z.B: nach Gesamtbetriebsübertragung) | Stammdatenüberprüfung BWW bis zum 15. April 2021 in der BBK durchführen Unterschrift von Übergeber und Übernehmer am Formular |
2 | Referenzfläche für landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen am Betrieb einschließlich Landschaftselemente | Überprüfung der aktuellen Referenz in der (digitalen) Hofkarte auf Basis des aktuellen Luftbilds und des Kenntnisstandes in der Natur. Bei erforderlicher Referenzausweitung bzw. Beantragung von Landschaftselementen (wie z.B. Ersatzbäume): Nachweis über Ausweitung bzw. Neubeantragung beim Referenzantrag hochladen bzw. zur Antragstellung in der BBK vollständig mitbringen |
3 | Fand seit der letzten Antragstellung eine Vor-Ort-Kontrolle statt | Prüfung von allfälligen Abweichungen und ggf. Übernahme des Ergebnisses der Flächenkontrolle in den MFA 2021 |
4 | sämtliche landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen (Feldstücke und Schläge) | Angabe der jeweiligen Schlagnutzung mit dem in der Natur bewirtschafteten Flächenausmaß und lagegenauer Zuordnung (Tipp: Schlageinteilung möglichst stabil halten) |
5 | Almobmänner und Bewirtschafter von Einzelalmen | Almreferenz mit Außengrenzen; Überschirmung beachten und Nichtlandwirtschaftlich genutzte Flächenteile abziehen |
6 | Tierbestand (ausgenommen Rinder) | Angabe aller Tierkategorien des Tierbestandes zum 1. April 2021 bzw. des Durchschnittstierbestandes |
7 | ÖPUL-Maßnahmen | Alle beantragten Maßnahmen laut HA 2020 und allfällige Änderungen zum MFA 2021 |
8 | ZA-Übertragung | Wurden seit dem MFA 2020 Flächen übertragen (z.B. ver- oder zugepachtet) und erfolgt damit auch eine ZA-Übertragung, Durchführung der ZA-Übertragung bis 17. Mai 2021, Unterschrift von Übergeber und Übernehmer am Formular notwendig und Abgabe des Antrages in der BBK |
9 | Bei bestimmten Anträgen und Anzeigen sind Dokumente als Nachweis für geltende Förderungsvoraussetzungen im MFA hochzuladen (z.B. Ausbildungsnachweis für Junglandwirte Top-Up,..) | Gültigkeit und Vollständigkeit der Nachweise überprüfen; gemeinsam mit dem MFA hochladen |
10 | Aufzeichnungen | Vollständigkeit und Aktualität der verpflichtenden Aufzeichnungen (Cross Compliance; ÖPUL) für das laufende Jahr und für das (die) Vorjahr(e) |
Auf der Homepage der AMA (www.ama.at) stehen detaillierte Handbücher für die Antragstellung und Digitalisierung sowie Referenzänderung zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen und Beiträge zum MFA 2021 bieten die Beiträge in Ihrer Kammerzeitung.
Sollten Sie den MFA-Online nicht selbsttätig stellen, können Sie dies gerne im Wege Ihrer BBK/Außenstelle/Bezirksreferat erledigen.
Sollten Sie den MFA-Online nicht selbsttätig stellen, können Sie dies gerne im Wege Ihrer BBK/Außenstelle/Bezirksreferat erledigen.