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20.03.2023 | von DI Hubert Köppl

Abdriftvermeidung bei der Pflanzenschutzarbeit

In den letzten Jahren ist das Thema Abdrift immer mehr in den Vordergrund getreten. Bei der Pflanzenschutzarbeit ist unbedingt darauf zu achten, dass eine Abdrift in Nachbarflächen vermieden wird.

Laut gesetzlichen Vorgaben dürfen bei der Pflanzenschutzarbeit keine negativen Auswirkungen auf Nachbargrundstücke eintreten (oö. Bodenschutzgesetz, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch). Bei der Pflanzenschutzarbeit sind deshalb alle Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, damit Abdrift vermieden wird.
PSM-Abdrift von Mais in Dinkel 4.jpg
Abdrift auf Nachbarflächen ist unbedingt zu vermeiden © LK OÖ/Köppl

Welche Maßnahmen helfen?

Nach guter fachlicher Praxis dürfen bei der Verwendung von bester Technik (z.B. abdriftmindernde Düsen) Pflanzenschutzarbeit bis max. 5 m/s Wind (das sind ca. 18 km/h) durchgeführt werden. Ohne diese Technik, sind 3 m/s die Grenze. Angeführt finden Sie eine Tabelle, die hier unterstützen kann. Einige Wetterberichte sind schon auf die Pflanzenschutzmittelausbringung abgestimmt (z.B. spritzwetter.at), die Fa. Syngenta bietet auch eine eigene App (Spray Assist) an, wo der optimale Spritztermin unter den gegebenen Witterungsbedingungen abgefragt werden kann.
 
Der optimale Abstand der Düsen zur Zielfläche beträgt bei den meisten Düsen 50 cm. Oft wird dieser Umstand stark unterschätzt. Wird der Zielflächenabstand um zehn Zentimeter erhöht, kann die Abdrift bei schlechten Witterungsbedingungen um bis zu 100% steigen.

Entlang von kritischen Flächen (Bio, Hausgärten, etc.) wird empfohlen, auch bei nur geringem Wind in deren Richtung die Ausbringung auf einen optimaleren Termin zu verlegen.
Windstärkentabelle.png
Windstärkentabelle © LK OÖ/Köppl
Durch Thermik können kleine Tropen sehr weit verfrachtet werden.jpg
Durch Thermik können kleine Tropen sehr weit verfrachtet werden © LK OÖ/Köppl
Bei Verfrachtung über weite Strecken spielt die thermische Abdrift auch eine sehr große Rolle. Bei Temperaturen über 25°C und bei relativ feintropfiger Ausbringung steigt diese Gefahr sehr stark an. Unterschätzt wird auch vielfach, dass unter 50% relativer Luftfeuchte die Lebensdauer von v.a. feinen Tropfen sehr kurz ist und mit Thermik die Wirkstoffe weit verfrachtet werden können. Gefährdet sind v.a. Produkte auf Basis von Pendimethalin, Prosulfocarb und Clomazone. Bei sehr geringer Luftfeuchtigkeit kann auch die Wirksamkeit von Herbiziden sinken.
Bei Windgeschwindigkeit über 5 m/s darf kein Pflanzenschutz mehr durchgeführt werden..jpg
Bei Windgeschwindigkeit über 5 m/s darf kein Pflanzenschutz mehr durchgeführt werden. © LK OÖ/Köppl
Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist auch in den späteren Abendstunden möglich, solange der Tau nicht einfällt und die Tröpfchen nicht abrinnen. In den Morgenstunden ist normalerweise auch weniger Wind aber vielleicht noch mehr Tau – hier besteht die Gefahr des Abrinnens der Tropfen und bei noch weicher Wachsschicht je nach Produkt Verätzungsgefahr.

Abdrift auf Nachbarflächen oder auch Feldraine und Gehölze ist unbedingt zu vermeiden. Auch eine Abdrift in benachbarte Bioflächen stellt den Bewirtschafter vor gröbere Probleme – die Fläche verliert den „Biostatus“, die Ware muss konventionell vermarktet werden und das betroffene Feldstück wird wieder zur Bio-Umstellungsfläche.

Sollte eine Abdrift in Nachbargrundstücke erfolgt sein, so ist der Grundbesitzer bzw. der Bewirtschafter unverzüglich darüber zu informieren.

In einem eigenen Projekt wurde die Problematik aufgearbeitet und es gibt dazu umfangreiches Informationsmaterial. Detaillierte Informationen zur Abdriftvermeidung wurden im Rahmen eines LE-Projektes erarbeitet. Abrufbar sind diese unter der Adresse Verminderung von Pflanzenschutzmitteleinträgen auf Nicht-Zielflächen | Landwirtschaftskammer Österreich (lko.at).
 
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Aktuelle Pflanzenschutzinformationen Nr. 6/2023

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Durch Thermik können kleine Tropen sehr weit verfrachtet werden © LK OÖ/Köppl
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Bei Windgeschwindigkeit über 5 m/s darf kein Pflanzenschutz mehr durchgeführt werden. © LK OÖ/Köppl