8. Mulch und Direktsaat (inkl. Strip-Till)
8.1 Zugangsvoraussetzungen
Teilnahme an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“.
8.2 Definitionen
Erosionsgefährdete Kulturen sind Kulturen, die auf Grund ihrer Kulturartenführung bzw. auf Grund großer Reihenabstände von Bodenabtrag durch Wassererosion gefährdet sind (z.B. Mais, Zuckerrüben, Kartoffel, Soja, Sonnenblumen, Ackerbohnen, Hirse, Gemüse, Erdbeeren,…). Sämtliche prämienfähigen Schlagnutzungsarten von erosionsgefährdeten Kulturen sind im diesbezüglichen AMA-Maßnahmenerläuterungsblatt aufgelistet.
Das Maßnahmenerläuterungsblatt kann unter www.ama.at, Formulare & Merkblätter, ÖPUL 2015 aufgerufen werden.
Das Maßnahmenerläuterungsblatt kann unter www.ama.at, Formulare & Merkblätter, ÖPUL 2015 aufgerufen werden.
8.3 Förderungsverpflichtungen
- Jährliche Mulchsaat, Direktsaat oder Saat im Strip-Till-Verfahren im Anschluss an Begrünungen gemäß Varianten 4, 5 oder 6, sofern im Anschluss erosionsgefährdete Kulturen angebaut werden.
- Maximaler Zeitraum zwischen erster Bodenbearbeitung und dem Anbau der Folgekultur: 4 Wochen.
- Eine wendende Bodenbearbeitung ist nicht zulässig.
8.4 Höhe der Förderung
Erosionsgefährdete Kulturen: 60 € / ha