17. Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen
17.1 Zugangsvoraussetzungen
17.2 Förderungsverpflichtungen
- Einsaat einer winterharten Begrünungsmischung bis spätestens 15. 5. oder Belassen eines bestehenden Begrünungsbestandes; Verzicht auf die Einsaat von Leguminosen. Die Begrünungsmischung ist über den gesamten Verpflichtungszeitraum zu belassen.
- Verzicht auf Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im gesamten Verpflichtungszeitraum.
- Verzicht auf Umbruch der Flächen.
- Jährliche Pflege oder Nutzung der Flächen durch Mahd und Abtransport des Mähgutes oder Pflegemahd/Häckseln; eine Beweidung der Flächen ist nicht zulässig. Das Befahren der Flächen ist zulässig.
17.3 Höhe der Förderung
Ackerflächen im Gebiet gemäß Anhang H: 450 € / ha
Prämie für max. 20 % der Ackerfläche des Betriebes.
Prämie für max. 20 % der Ackerfläche des Betriebes.