12. Silageverzicht
12.1 Zugangsvoraussetzungen
- Mindestteilnahmefläche: 2 ha gemähte Grünlandfläche im ersten Jahr der Verpflichtung.
- Tierhalter im ersten Jahr der Verpflichtung (siehe "Definitionen")
12.2 Definitionen
Tierhalter: Betriebe mit zumindest 0,5 RGVE (Rinder, Schafe und Ziegen)/ha förderbare Grünlandfläche und Ackerfutter.
Milchviehhalter: Betriebe mit zumindest 2.000 kg Milchproduktion/ha förderbare Grünlandfläche und Ackerfutter.
Milchviehhalter: Betriebe mit zumindest 2.000 kg Milchproduktion/ha förderbare Grünlandfläche und Ackerfutter.
12.3 Förderungsverpflichtungen
- Verzicht auf Silagebereitung und Silageeinsatz sowie auf die Lagerung von Silage am gesamten Betrieb.
- Abgabe von Mähgut an Dritte nur in Form von Heu.
12.4 Höhe der Förderung
Details | €/ha | ||
Ackerflächen | Ackerfutterflächen | Nicht-Tierhalter | 0 |
Ackerfutterflächen | Tierhalter | 80 | |
Ackerfutterflächen | Milchviehhalter | 150 | |
Grünland | Mähwiesen und Mähweiden (ohne Streuwiesen, Bergmähder, Dauerweiden und Hutweiden) | Nicht-Tierhalter | 0 |
Mähwiesen und Mähweiden (ohne Streuwiesen, Bergmähder, Dauerweiden und Hutweiden) | Tierhalter | 80 | |
Mähwiesen und Mähweiden (ohne Streuwiesen, Bergmähder, Dauerweiden und Hutweiden) | Milchviehhalter | 150 |