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20.06.2022 | von Redaktion

110 Mio. Euro Versorgungssicherheitspaket für Landwirtschaft geschnürt

Totschnig: Bäuerlichen Familienbetriebe unterstützen, damit sie weiter produzieren und die Bevölkerung mit Lebensmittel versorgen können.

Bundesminister Norbert Totschnig
© BMLRT/Lendl
"Die Lebensmittelversorgungssicherheit der Österreicher hat für mich oberste Priorität! Das geht nur mit unseren Bäuerinnen und Bauern. Denn sie sind es, die täglich das Essen auf unsere Teller bringen - auch in Krisenzeiten. Doch die gestiegenen Betriebsmittel- und Futtermittelkosten setzen sie zunehmend unter Druck. Darum habe ich mich für das Versorgungssicherungs-Paket eingesetzt. Mit diesen 110 Mio. Euro unterstützen wir unsere Bäuerinnen und Bauern, damit sie weiter produzieren und die Menschen mit regionalen Lebensmitteln versorgen können", erklärt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.

“Konkret unterstützen wir unsere Bauern mit einem Versorgungssicherungsbeitrag. Alle Bauern, die einen Mehrfachantrag für 2022 gestellt haben, erhalten - auf Basis der beantragten beihilfefähigen Flächen und Großvieheinheiten - diesen Beitrag automatisch Ende des Jahres über die AMA ausgezahlt. So entlasten wir die heimische Landwirtschaft, federn die Teuerung ab und stärken die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe im europäischen und internationalen Umfeld.“

Versorgungssicherungsbeitrag

  • Das mit 110 Mio. Euro dotierte Unterstützungspaket wird als Versorgungssicherungsbeitrag an die heimischen Bäuerinnen und Bauern ausgezahlt.
  • Dieser Versorgungssicherungsbeitrag bemisst sich aus einer flächenbezogenen und einer tierbezogenen Komponente:
                - Der tierbezogene Beitrag bemisst sich auf 14 Euro je Großvieheinheit
              - Der flächenbezogene Beitrag variiert je nach Flächennutzung:
                       o 29,3 Euro pro Hektar Ackerfläche
                                   * Zuschlag von 22,6 Euro pro Hektar Hackfrüchte, Feldgemüse, Gemüse im Freiland,
                                     Gartenbaukulturen, Blumen und Zierpflanzen im Freiland, Erdbeeren
                                   * Zuschlag von 16,8 Euro pro Hektar Feldfutterbau
                       o 82,5 Euro pro Hektar Dauerkulturen (z.B. Obst, Wein)
                       o 38,6 Euro pro Hektar Mähwiese, -weide mit mind. 2 Nutzungen
                       o 16,2 Euro pro Hektar einmähdige Wiesen und Kulturweiden
                       o 5,1 Euro pro Hektar Almen, Bergmähder Hutweiden, Streuwiesen, Grünlandbrache

Beispiele

  • Der durchschnittliche Versorgungssicherungsbeitrag je Betrieb beträgt rund 1.000 Euro.
  • Ein Ackerbaubetrieb mit 40 ha Ackerfläche und Zuschlag für 5 ha Hackfrüchte erhält ca. 1.285 Euro.
  • Ein Milchviehbetrieb mit 35 ha mehrmähdiger Wiese und 30 Großvieheinheiten Milchkühe erhält 1.771 Euro.
  • Ein Veredelungsbetrieb Schweinemast mit 30 ha Acker, Zuschlag für 15 ha Hackfrüchte und 60 Großvieheinheiten Mastschweine erhält 2.058 Euro.
  • Ein Mutterkuhbetrieb mit 10 ha mehrmähdiger Wiese, 10 ha einmähdiger Wiese und 24 Großvieheinheiten Mutterkühe erhält ca. 885 Euro.

Abwicklung:

  • Abwickelnde Stelle ist die AMA.
  • Um den Versorgungssicherungsbeitrag zu erhalten, müssen Bäuerinnen und Bauern aber NICHT erneut ihre Flächen und Großvieheinheiten angeben. Der Versorgungssicherungsbeitrag wird stattdessen anhand des eingereichten Mehrfachantrags für das Jahr 2022 berechnet, in dem die beihilfefähigen Flächen und Großvieheinheiten bereits erfasst sind.
  • Die Antragstellung erfolgt also in Form eines automatisierten Antrages, so bleibt der Verwaltungsaufwand für Bäuerinnen und Bauern gering.
                    - Alle Betriebe, die Flächen in Österreich oder Großvieheinheiten in der Tierliste/Rinderdatenbank
                     gemeldet haben, erhalten eine Zahlung (unabhängig von der Betriebsart).
                    - Förderfähig sind alle Betriebe, die innerhalb der Meldefrist bis inkl. 09.Juni 2022 einen
                      Mehrfachantrag abgegeben haben.
                    - Die erforderlichen Kontrollen sind mit den bestehenden Kontrollen der AMA abgedeckt und es
                      sind keine zusätzlichen Kontrollen bzw. Auswahlgründe nötig.
  • Die Auszahlung des Versorgungssicherungsbeitrages an die Landwirtinnen und Landwirte wird Ende 2022 erfolgen.
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