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ÖPUL Gelder für 2015 kamen am 28. April auf's Konto

Das neue Programm und die neue Technik (online-Antrag, GSC) brachten es mit sich, dass die Echtberechnung der ÖPUL-Auszahlung für 2015 auf April 2016 verschoben werden musste. Im November 2015 fand eine auf vereinfachte Art und Weise berechnete Vorschusszahlung statt. Die Differenz zwischen den beiden Berechnungen wurde am
28. April auf die Konten der Teilnehmer überwiesen. In Einzelfällen kann es auch zu Rückforderungen kommen (Hintergründe siehe weiter unten).

Mitteilung kommt Mitte Mai
Die schriftliche Erläuterung des Auszahlungsergebnisses – die ÖPUL-Mitteilung – wird Mitte Mai den Teilnehmern zugesandt. Sie erläutert das Berechnungsergebnis und begründet eventuelle Kürzungen. Soll der Inhalt beeinsprucht werden, ist ein sogenanntes Ersuchen um Richtigstellung erforderlich. Dazu hat man grundsätzlich drei Jahre Zeit - wobei ein rasches Agieren sinnvoll ist, damit bei nächsten Berechnungen eine geänderte Auszahlung möglich ist. Die Mitteilung wird AMA-seitig gemeinsam mit Bescheiden der Direktzahlung und Mitteilungen zur Ausgleichszulage versendet.

Bankkonto und Zahlungsinformation
Am Bankkonto (Kontoauszug) kann die ÖPUL-Zahlung nicht sehr einfach nachvollzogen werden. Deshalb wird zusätzlich zur ÖPUL-Mitteilung eine Zahlungsinformation versendet. Diese soll helfen, die ÖPUL-Auszahlung verständlicher zu machen.
Die Vorschusszahlung vom November 2015 wird am Kontoauszug als Lastschrift angezeigt. Der Betrag der nunmehr durchgeführten Echtberechnung scheint als Gutschrift auf. Dies zeigt, dass eine Gegenverrechnung stattfindet und somit die Differenz ausbezahlt wird.
Beispiel: Vorschusszahlung vom November 2.000 €, Echtberechnung April 3.000 € => 1.000 € wurden überwiesen.

Elektronische Infos unter www.eama.at
Unter Verwendung des betriebseigenen Pin-Codes kann auf der Internetseite www.eama.at im Bereich „Konto“ seit 28. April das AMA-Förderkonto überprüft werden. Das Förderkonto zeigt die im November 2015 durchgeführte Auszahlung als Rückforderung und das Ergebnis der Echtberechnung als Gutschrift. Die ÖPUL-Auszahlungsmitteilung ist ab Mitte Mai im „ePostkasten“. Geplant, aber noch nicht verfügbar, ist der sogenannte Abrechnungsreport. Dieser soll im Laufe des heurigen Jahres zur Verfügung stehen und schlagbezogen die Berechnungsergebnisse beinhalten. Er wird eine wichtige Hilfe für die Nachvollziehbarkeit des Berechnungsergebnisses darstellen.

Auszahlung bei Betrieben mit Vorort-Kontrollen
Sofern Vorort-Kontrollen (VOK) zum MFA 2015 zu Berechnungsbeginn AMA-seitig beurteilt waren, wurden sie berücksichtigt. Ging sich die Beurteilung nicht mehr aus, werden dem geprüften Betrieb 75 % der Echtberechnung als Guthaben verbucht. Ausbezahlt wird die Differenz zur Vorschusszahlung. In der ÖPUL-Mitteilung weist ein entsprechender Textbaustein darauf hin. Bei der nächsten ÖPUL-Berechnung im Dezember 2016 erfolgt die Abrechnung gemäß des VOK-Ergebnisses. Nachzahlungen oder Rückforderungen werden  daraus resultieren. In NÖ sind davon 228 Betriebe betroffen, österreichweit 670.

Hintergründe für Rückforderungen (Teile) der Vorschusszahlung
Bei Vorort-Kontrollen zum MFA 2015 festgestellte größere Flächenabweichungen und/oder Verstöße gegen Förderungsvoraussetzungen können dazu führen, dass Teile der Vorschusszahlung wieder rückgefordert werden, weil die Berechnung gemäß VOK einen geringeren Betrag ergibt als im November gewährt wurde. Auch edv-technische Prüfungen (=Verwaltungskontrollen) des MFA 2015 können Abweichungen/Verstöße feststellen. Führen diese zu einem Auszahlungsbetrag, der unter der November-Zahlung liegt, kommt es am 28. April zu einer Rückforderung. Abgelehnte Referenzänderungsanträge für Heimgutflächen und/oder Landschaftselementen (LSE) größeren Umfangs und Belassen der abgelehnten Flächen bzw. LSE in der Beantragung sind häufig Ursachen für Rückforderungen aufgrund von Verwaltungskontrollen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle jedenfalls besser
Die Umsetzung der Echtberechnung des ÖPUL 2015 stellte die AMA technisch vor große Herausforderungen. Monatelang wurde intensiv daran gearbeitet und wochenlang getestet. Nichts desto trotz können Fehler in der Berechnung nicht ausgeschlossen werden. Jedem Teilnehmer ist daher anzuraten, das Berechnungsergebnis zu kontrollieren. Basis dafür sind die Antragsteile des MFA 2015 – vor allem die Feldstücksliste, die die Flächenbeantragung widerspiegelt. Besteht Unsicherheit, wie hoch die jeweilige Maßnahmenprämie ist, helfen die Maßnahmenerläuterungsblätter, die mit dem MFA 2016 zugesandt wurden, weiter. Neben den Förderungsvoraussetzungen enthalten diese auch die Prämien.

Hilfe
Die AMA gibt unter Tel. 01/331 29 Auskunft zu Fragen bezüglich der Auszahlung und der Berechnungsergebnisse. Die Mitarbeiter der Bezirksbauernkammer helfen ebenso weiter – vor allem auch hinsichtlich Formulierung von Ersuchen um Richtigstellung. Voraussetzung dabei ist, dass die Mitteilung mitgebracht und vorweg ein Termin vereinbart wird.

 

ÖPUL – Richtlinien

  • Aufmacher ÖPUL Inhaltsverzeichnis © Thumfart LK Oberösterreich

    Allgemeiner Teil, Maßnahmenteil und Aufzeichnungsformulare

    Kurzfassung der wichtigsten Bestimmungen zum ÖPUL 2015

Inhaltsverzeichnis

Fachartikel

  • Aufzeichnungspflichten bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen
  • "Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau"
  • AMA informiert über Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau
  • ÖPUL 2015: Maßnahmenübernahme 2019 kann beantragt werden
  • ÖPUL-Zwischenfrüchte: Ordnungsgemäßer Anbau ist das Um und Auf
  • AMA informiert über Grünlanderhaltungspflichten bei ÖPUL-Teilnahme
  • ÖPUL 2015 Maßnahmenübernahme nicht vergessen
  • "MZ"-Beantragung bei Teilnahme an der Mulch- und Direktsaat überprüfen!
  • Wann ist ein Herbizideinsatz nach Winterbegrünungen erlaubt?
  • Auswirkungen auf ÖPUL-Prämien und Bioproduktion
  • Wichtige Termine im Dezember für Bioumsteiger und MZ-Teilnehmer
  • ÖPUL 2015 - Flächenzugangsregelung ab 2018 wirksam
  • Weidezeitraum dokumentieren
  • Im ÖPUL nichts übersehen
  • Düngeverbote enden
  • AMA veröffentlicht neue und überarbeitete Maßnahmenerläuterungsblätter
  • EU genehmigt: Änderungen im ÖPUL 2015
  • Biodiversitätsflächen für Biobetriebe ab 2017
  • Pflege von Biodiversitätsflächen
  • Begrünungen für Greening – Änderungen möglich
  • Begrünungsmaßnahmen im Vergleich
  • ÖPUL Gelder für 2015 kamen am 28. April auf's Konto
  • AMA veröffentlicht "Nationale Sonderrichtlinie ÖPUL 2015"
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