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"Seit Anfang August 2009 übernimmt der Bund für Menschen, die Angehörige mit mindestens Pflegestufe 3 zu Hause betreuen, die Pensionsversicherungsbeiträge zur Gänze und zeitlich unbegrenzt. Bisher galt dies erst ab Pflegestufe 5 und war nur für maximal vier Jahre möglich", freute sich Oberösterreichs Landesbäuerin Annemarie Brunner in einer Presseaussendung über eine wichtige soziale Absicherung im Pflegebereich.
Für die Umsetzung stehen zwei Modelle zur Verfügung: Variante I ist, dass der Pflegende bei seiner bisherigen Pensionsversicherungsanstalt versichert bleibt, er muss jedoch aus der Pflichtversicherung aufgrund der übernommenen Pflegetätigkeit ausscheiden. Die künftigen Pensionsbeiträge werden dann vom Bund auf Basis der bisherigen Beitragsgrundlage geleistet.
Bei der Variante II gibt es ein entsprechendes Modell der Pensionsversicherungsanstalt (PVA): Die Selbstversicherung kann neben der Berufstätigkeit abgeschlossen werden - die bestehende Pensionsversicherung bleibt aufrecht.
Brunner: "Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass die berufliche Tätigkeit auf maximal 30 Wochenstunden reduziert wird.Gerade im ländlichen Raum würden rund 90% der pflegebedürftigen Menschen daheim betreut".
Brunner: Bund übernimmt Pensionsbeitrag ab Pflegestufe 3
Wichtige sozialrechtliche Absicherung für pflegende Angehörige
10.08.2009


