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Niederlassungsprämie und Betriebskonzept - höhere Förderung

Im folgenden Beitrag bekommen Sie einen Überblick über die Fördervoraussetzungen zum Erhalt der Niederlassungsprämie (Hofübernehmerförderung). Wer kann diese Förderung beantragen, welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie komme ich zu dieser Unterstützung?

Welche Voraussetzungen muss der Förderungswerber erfüllen?

  • Der Förderwerber darf zum Zeitpunkt der Antragstellung das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und muss Bewirtschafter des Betriebes sein.
  • Der Junglandwirt/in muss den Betrieb zur Gänze (Toleranz: 10 % der Eigentumsfl äche, max. 3 ha) mit Übergabevertrag, im Erbweg oder durch Kauf übernommen haben oder einen fremden Betrieb auf mindestens 5 Jahre pachten. Die Neugründung eines Betriebes kann dann anerkannt werden, wenn der gegründete Betrieb einen Arbeitsbedarf von mindestens 1,5 betrieblichen Arbeitskrafteinheiten (1 bAK = 2000 Arbeitskraftstunden) aufweist und im Haupterwerb bewirtschaftet wird. Die Teilung eines Betriebes zwischen Geschwistern bzw. Eltern und Kindern ist zulässig, wenn die entstehenden Betriebe jeweils einen Arbeitsbedarf von 1,5 bAK (= 3000 Arbeitskraftstunden) nachweisen können und im Haupterwerb bewirtschaftet werden. Bei Übernahme von einem engen Angehörigen können Übergeber und Übernehmer den Betrieb bis zur Pensionierung des Übergebers gemeinsam bewirtschaften.
  • Der Förderungswerber muss als fachliche Qualifi kation mindestens eine geeignete Facharbeiterprüfung nachweisen. Diese kann innerhalb von zwei Jahren ab der ersten Niederlassung nachgeholt werden.
  • Das außerlandwirtschaftliche Einkommen der Ehe-/Partner darf zusammen 80.216 € nicht überschreiten.

Welche Voraussetzungen muss der Betrieb erfüllen?

Bauplanung © LK NÖ
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Der Arbeitsbedarf des Betriebes muss mindestens 0,5 bAK (= 1000 Arbeitskraftstunden pro Jahr) betragen. Ausnahmen stellen die Neugründung und Teilung dar. Der Arbeitsbedarf wird anhand von Durchschnittswerten laut dem Standarddeckungsbeitragskatalog ermittelt. Es können nur jene Arbeiten, die am Betrieb anfallen, bewertet werden. Der Betrieb muss mindestens fünf Jahre bewirtschaftet werden.

Voraussetzung Betriebskonzept – Was ist das und wie komme ich zu einem?

Frau bei PC © Archiv
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Das Betriebskonzept ist die intensivere gedankliche Auseinandersetzung der Betriebsleiterfamilie mit dem Betrieb. Die wesentlichen Inhalte sind die Beschreibung, Berechnung und Analyse der momentanen Situation, die Entwicklung von gemeinsamen Zielen und Beschreibung von evt. konkreten Projekten bzw. die Berechnung und Beurteilung der zukünftigen Ausrichtung mit einem zeitlich abgestimmten Maßnahmenplan. Es gibt mehrere Möglichkeiten wie ein Betriebskonzept erstellt werden kann. Je nachdem welche Möglichkeit genutzt wird, fällt ein kostenpfl ichtiger Beitrag an:
 
1) Man erstellt sich, wenn mind. zwei jährige Aufzeichnungen vorliegen, das Betriebskonzept kostenlos selbst. Unterlagen können auf der Homepage www.agrar-net.at unter Downloads heruntergeladen werden.
 
2) Besuch eines eintägigen Seminars, indem man Informationen und Unterlagen zum eigenständigen Erstellen des Konzeptes kommt. Die Berechnung der Ausgangssituation und der geplanten Betriebsausrichtung führt der/die Betriebswirtschaftsberater/ in der BBK durch. Diese Einzelberatung mit Fertigstellung des Konzeptes kostet gemeinsam mit dem Seminar 120 €. Jene Landwirte, die den Meisterkurs absolvieren, bekommen in Zuge der Ausbildung die Möglichkeit den beschreibenden Teil des Konzeptes (Beschreibung des Betriebes wie Produktionsfaktoren, Arbeitskräfte, Mechanisierung, Gebäude, Ausbildung, Neigungen, betriebliches Umfeld,… und Zieldefi nierungen incl. Projektbeschreibung mit Ablauf- und Maßnahmenplan) selbst zu erstellen. Die zahlenmäßige Berechnung des Betriebes übernimmt der Berater der BBK, wofür 95 € verrechnet werden.
 
3) Jene Landwirte, die keine Möglichkeit haben ein Betriebskonzept selbst zu erstellen, können einen Betreuungslandwirt der lk-projekt beauftragen. Dieser kommt vor Ort auf den Hof und führt den beschreibenden Teil des Konzeptes durch. Die Berechnung übernimmt der/die Betriebswirtschaftsberater/in. Dieses Beratungsangebot kostet in Summe 600 €. Ein sorgfältig und ernsthaft erstelltes Betriebskonzept bringt neben einer umfassenden Analyse der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse mehr- fachen Nutzen: Es kann Anstoß sein, gemeinsam
mit der Familie neue Wege zu diskutieren, die den Stärken und Neigungen der Familienmitglieder möglicherweise näher kommen. Mit einem nachvollziehbaren
Konzept kann man auch gestärkt in Kreditgespräche mit der Bank gehen und günstige Konditionen aushandeln.

Antragstellung und Förderhöhe

Der Antrag auf Erstniederlassungsprämie muss innerhalb eines Jahres ab der ersten Niederlassung gestellt werden. Bei der Hofübergabe ist dies das Datum, an dem der Übergabevertrag unterschrieben wurde, sofern keine spätere Wirksamkeit vereinbart wurde. Die Antragstellung erfolgt in Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer. Die Prämienhöhe hängt davon ab, welchen Arbeitsumfang der Betrieb aufweist:
  • Arbeitsbedarf 0,5 bis unter 1 bAK: 6.000 €
  • Arbeitsbedarf ab 1 bAK: 12.000 €
Bei Vorlage einer Meisterausbildung oder einer einschlägigen höheren Qualifikation wird zusätzlich noch ein Bonus von 3.000 € gewährt. Es besteht auch die Möglichkeit diese Ausbildung innerhalb von 3 Jahren ab der Niederlassung nachzuholen.

Lechner Thomas © Archiv
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Detailiertere Informationen erhalten Sie vom Betriebswirtschaftsberater der Bezirksbauernkammer oder von der LK Niederösterreich, Referat Förderung, Tel.Nr.: 02742/259-5200.