Niederösterreich »Fachartikel »

Milchquotenregelung läuft aus

Kuh0 © Archiv
größer
Seit dem 20. November 2008, seit die Ergebnisse des Health Checks der gemeinsamen Agrarpolitik bekannt sind, ist die oft geforderte Sicherheit bezüglich Milchquotenregelung bekannt. Die EU-Milchquotenregelung wird nach dem 31.3.2015 nicht mehr verlängert. Damit liegen neben dem laufenden Zwölfmonatszeitraum 2008/2009 noch weitere sechs ZMZ vor uns. Also ein klares Ergebnis und dies rechtzeitig für mittelfristige Planungen der Milcherzeuger. Das Milchquotenende erfolgt also nicht von einem Jahr aufs andere. Die Kommission bzw. Agrarminister haben auch Maßnahmen bei den Marktordnungsinstrumenten, Übergangsregelungen und Begleitmaßnahmen beschlossen, damit der Übergang in eine Zeit ohne staatliche Milchquote nach 2015 nicht zu rasch erfolgt. Die Milchbauern haben schon recht, wenn sie nicht mehr die Notwendigkeit zum Quotenkauf sehen.
 
Sieben Signale
Die Ergebnisse des Health Checks haben gleich sieben Signale mitgeliefert, dass ein Quotenkauf in den nächsten Jahren an Bedeutung verliert und in der Folge auch der Preis für die Milchquote sinken wird:
 
  1. Milchquotenregelung wird nach 2015 nicht mehr verlängert
  2. Ab 1.4.2009 wird es fünf mal 1 % Quotenerhöhung geben
  3. Ab 1.4.2009 wird die positive Fettkorrektur halbiert (von 1,8 auf 0,9) und damit weniger Zusatzabgabe fällig
  4. Die Quotenerhöhung um 2,649 mit Wirkung 1.4.2008 bewirkt eine starke Verringerung der Zusatzabgabe für 2008/2009.
  5. Bei Investitionsförderung ist die Auflage des Quotennachkaufes gefallen.
  6. Der niedrigere Milchpreis führt auch zu niedrigeren Quotenpreisen. (Die Diskussion um die Abschaffung der nationalen Saldierung wirkte über den Sommer in einigen Bundesländern quotensteigernd).
  7. Einige Molkereien haben bereits beschlossen keine finanzielle Unterstützung für Quotenkauf mehr zu leisten
 
Auch wenn die AMA bis Ende Dezember 2008 keine Zusatzabgabe für 2008/09 voraussagt, muss bedacht werden, dass die Anlieferung in den Monaten Jänner – März 2009 so wie in den Vorjahren höher ausfallen könnte und dann sehr wohl eine geringe Zusatzabgabe bei Überlieferung der einzelbetrieblichen Quoten fällig wird.
Es ist also klar, dass die Milchquotenregelung EU-weit nach 2015 nicht mehr verlängert wird. Damit ist auch klar, dass auch die Mitgliedstaaten keine staatliche Mengensteuerung regeln können. Was bleibt ist also eventuell eine Mengenregelung auf privatrechtlicher Basis zwischen den Milchlieferanten und seinem Milchkäufer.
 
Vertragsmilch statt Lieferrecht
Damit ist auch klar, dass das Wort "Milchlieferrecht" nach dem Auslaufen von rechtlichen Grundlagen nicht mehr richtig ist.
 
Vielmehr müsste eine eventuelle Vorgabe der eigenen Molkereigenossenschaft bzw. sonstiger Milchkäufer "Vertragsmilch" lauten, den derartigen Regelungen über Menge, Direktankauf, Milchpreis etc sind im Vertrag zu regeln.
 
Ob ihr Milchkäufer eine Mengensteuerung plant oder vielleicht schon beschlossen hat oder aber vertraut und beobachtet, was die anderen tun, muss schon jeder Milchlieferant seinen Milchkäufer fragen. Viele Milchkäufer diskutieren mit ihren Eigentümern dieses Thema sehr intensiv. Manche glauben, das macht nur österreichweit einen Sinn. Wer soll österreichweit die rund 80 Abnehmer (Genossenschaften, Private, Liefergemeinschaften etc) koordinieren? Jede Genossenschaft ist für ihre Mitglieder und Eigentümer verantwortlich. Der Obmann mit den Funktionären ist verantwortlich, die aktuellen Herausforderungen zu diskutieren im Sinne der Mitgliederförderung einer erfolgreichen Lösung zuzuführen.
 
30 Jahre Quote in Österreich
In Österreich wurde 1978 die Milchrichtmengenregelung eingeführt. Seit damals gibt es betriebsindividuelle Lieferrechte. 30 Jahre lang wurde die Regelung weiter entwickelt, flexibler geregelt, zahlreiche Quotenaufstockungen und Härtefälle wurden abgewickelt. Zuletzt wurde der hohe Quotenpreis für wachstumswillige Betriebe meist kritisiert, da betriebswirtschaftlich nicht unbedeutend.
 
Seit 20 Jahren (1988) gibt es die flächenunabhängige Handelbarkeit von Milchquoten. Auch in den nächsten Jahren werden Milchlieferanten die Milcherzeugung einstellen und die Milchquote abgeben. Quoten werden also zu erwerben sein – günstiger als je zuvor. Ob diese Investitionen allerdings Sinn machen, hängt zunächst von der Höhe der Zusatzabgabe der nächsten Jahre ab und ob der Milchkäufer eine Mengensteuerung bei der Anlieferung vornimmt.
 
Vielfach gibt es die Vorstellung, dass die einzelbetrieblichen Milchquoten bei privatrechtlichen Regelungen mit dem Milchkäufer einfach fest geschrieben werden. Ob das alle Mitglieder einer Genossenschaft bzw. sonstigen Milchkäufer wirklich wollen? Jene die immer Quoten gekauft haben und eine gute Quotenausstattung haben, könnten vielleicht zustimmen. Bedenkt man, dass es auch viele Milcherzeuger gibt, die schon seit Jahren nicht mehr in Quoten investieren – aus verschiedensten Überlegungen – und weit mehr abliefern als Milchquote vorhanden, diese Landwirte werden für eine neue Berechnung auf Anlieferungsbasis plädieren.

Allfällige Mengensteuerungen können also sehr unterschiedlich vom Milchkäufer zu Milchkäufer sein. Auch welche Basis, welche Kriterien, welche Bemessungszeiträume etc. können und werden unterschiedlich sein. Allerdings wird ein allfälliger Stichtag eher in der Vergangenheit liegen als in die Zukunft gerichtet sein. Denn dies würde in der Folge einen Kampf am Quotenmarkt auslösen.

Wenn die Milchquote niedriger ist als die geplante Anlieferung, würde ich zu Risikominimierung raten und in den nächsten ein bis zwei Jahren Milchquoten aufstocken. Allerdings nur zu einem Quotenpreis, der auch noch bis 2015 verdient wird.
 
Das Thema Mengensteuerung bleibt also auch in den nächsten Jahren aktuell. Den Milchkäufern kommt dabei große Verantwortung zu. Sie haben die Fragen der Mitglieder ernst zu nehmen und möglichst rasch zu beantworten.
 
 
Dipl.-Päd. Ing. Josef Weber
Abt. Tierhaltung, LK NÖ




Autor:
Arge Meister
16.03.2009